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   OLG Nürnberg, 01.04.1993 - 8 U 3326/92   

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https://dejure.org/1993,6195
OLG Nürnberg, 01.04.1993 - 8 U 3326/92 (https://dejure.org/1993,6195)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.04.1993 - 8 U 3326/92 (https://dejure.org/1993,6195)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. April 1993 - 8 U 3326/92 (https://dejure.org/1993,6195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 I a und b
    Beweislast des Versicherers für Brandstiftung auch bei vorgetäuschter Entwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12; VVG § 61
    Beweislast für die Annahme einer vorsätzlichen Brandstiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer vorsätzlichen Brandstiftung; Beweislast des Versicherers; Vorgetäuschte Entwendung; Indizielle Bedeutung

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 173
  • VersR 1994, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.04.1993 - 8 U 3326/92
    Dem Versicherungsnehmer, dem der Nachweis einer Entwendung seines Fahrzeugs nicht gelingt, kann deshalb nicht verwehrt werden, sich darauf zu berufen, daß jedenfalls ein entschädigungspflichtiger Brandschaden vorliege (vgl. BGH VersR 1985, 78 ; 1985, 330; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1991, 1330; OLG Köln, RuS 1992, 44).

    Dies rechtfertigt jedoch keine Abweichung von den oben festgestellten Grundsätzen (vgl. BGH VersR 1985, 78 ).

    Auch hier ist eine Umkehrung der Beweislast im Rahmen des § 61 VVG nicht gerechtfertigt (vgl. BGH VersR 1985, 78 und 330; Hoegen VersR 1987, 232).

  • BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.04.1993 - 8 U 3326/92
    Dem Versicherungsnehmer, dem der Nachweis einer Entwendung seines Fahrzeugs nicht gelingt, kann deshalb nicht verwehrt werden, sich darauf zu berufen, daß jedenfalls ein entschädigungspflichtiger Brandschaden vorliege (vgl. BGH VersR 1985, 78 ; 1985, 330; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1991, 1330; OLG Köln, RuS 1992, 44).

    Im Hinblick auf den vom Versicherer zu führenden vollen Beweis ist aber für die Annahme einer vorsätzlichen Brandstiftung eine so hohe Wahrscheinlichkeit zu fordern, daß sie nach der Lebenserfahrung der Gewißheit gleichzusetzen ist (vgl. BGH VersR 1985, 330).

  • OLG Köln, 12.12.1991 - 5 U 78/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.04.1993 - 8 U 3326/92
    Dem Versicherungsnehmer, dem der Nachweis einer Entwendung seines Fahrzeugs nicht gelingt, kann deshalb nicht verwehrt werden, sich darauf zu berufen, daß jedenfalls ein entschädigungspflichtiger Brandschaden vorliege (vgl. BGH VersR 1985, 78 ; 1985, 330; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1991, 1330; OLG Köln, RuS 1992, 44).
  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

    Im Anwendungsbereich der Rechtsprechung zum sogenannten gestörten Gesamtschuldverhältnis ist zwar eine vertragliche Regelung der Verantwortlichkeit für die Schadensverhütung zwischen Erst- und Zweitschädiger, etwa die Übertragung der Verkehrssicherung, zu berücksichtigen; eine Zusage des Erstschädigers, über seinen Verantwortungsanteil hinaus für den Schaden aufzukommen und den Zweitschädiger insoweit freizustellen, ist dagegen unbeachtlich (i. A. an BGHZ 61, 51 = VersR 73, 836 und 94, 173 = VersR 85, 763 sowie Senat vom 17.2.1987 - VI ZR 81/86 - NJW 87, 2669).
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